Abmahnungen an schweizer Internethändler aus Deutschland


In letzter Zeit werden vermehrt Abmahnungen aus Deutschland an Schweizer Internethändler verschickt, wegen angeblicher oder tatsächlicher Wettbewerbsverstöße. Darin werden hohe Schadensersatzsummen und strafbewerte Unterlassungserklärungen gefordert.

Was können Sie bei Erhalt einer Abmahnung tun? Wie können Sie Abmahnungen künftig vermeiden? Die folgende Checkliste gibt schnelle Antworten.

Inhaltsübersicht:
I. Was ist eine Abmahnung?
II. Abmahnung erhalten – Was tun?
III. Wann ist die Abmahnung berechtigt?
IV. Sind sog. Massenabmahnungen zulässig?
V. Sind bei einer anwaltlichen Abmahnung die Kosten angemessen?
VI. Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?
VII. Was wird bei Online-Shops häufig abgemahnt?
VIII. Wie kann ich Abmahnungen künftig vermeiden?

I. Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, eine bestimmte Rechtsverletzung künftig zu unterlassen oder eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Die Abmahnung ist grundsätzlich ein legitimes Mittel um Unterlassungsansprüche außergerichtlich durchzusetzen.

Die Abmahnung enthält:

  • Den Vorwurf einer Rechtsverletzung.
  • Eine Aufforderung, die Handlung künftig zu unterlassen sowie eine strafbewerte Unterlassungserklärung zu unterschrieben.
  • Eine angemessene Fristsetzung unter Androhung rechtlicher Schritte bzw. der gerichtlichen Durchsetzung.

In Deutschland wird sehr viel abgemahnt. Dort hat sich in jüngerer Vergangenheit eine regelrechte Abmahnwelle entwickelt. Teilweise werden Massenabmahnungen verschickt. Manche sog. „Abmahnanwälte“ sind ausschließlich auf Abmahnungen spezialisiert und machen einen großen Teil ihres Umsatzes damit. Wie in jeder Branche gibt es auch hier schwarze Schafe, die missbräuchlich und unberechtigt abmahnen.

Neben zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen hat die Abmahnung besondere Bedeutung im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht sowie im Arbeitsrecht, Markenrecht und Internetrecht.

II. Abmahnung erhalten – Was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Chekliste beachten:

  • Protokollieren Sie das Eingangsdatum, d.h. der Tag an dem die Abmahnung bei Ihnen zugestellt wurde.
  • Reagieren Sie rasch und ziehen Sie unverzüglich einen Anwalt zu Rate, der die Abmahnung genau überprüft.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung bis dahin zunächst nicht.
  • Zahlen Sie die Schadensersatzsumme bis dahin zunächst nicht.

Wenn sie diese Ratschläge beachten, können Sie gegebenenfalls sogar die gesamte Abmahnung abwehren.

III. Wann ist eine Abmahnung berechtigt?

Die Frage, ob die Abmahnung berechtigt ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt von vielen Faktoren ab und ist in jedem Einzelfall neu zu beurteilen. Daher sollte die Abmahnung im Zweifel unbedingt durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Es lassen sich jedoch einzelne Fallgruppen darstellen, in denen die Abmahnung stets unberechtigt ist.

Eine Abmahnung ist immer unberechtigt, wenn..

  • eindeutig keine Rechtsverletzung vorliegt.
  • der Abmahnende nicht zur Abmahnung befugt ist.
  • die Abmahnung missbräuchlich erfolgt.
  • es sich bei der Rechtsverletzung um eine Bagatelle handelt, d.h. keine spürbare Beeinträchtigung vorliegt.

IV. Sind sog. Massenabmahnungen zulässig?

Von sog. Massenabmahnungen (auch Serienabmahnung genannt) spricht man bei einer Vielzahl gleich lautender Abmahnschreiben. Diese können missbräuchlich sein, sind jedoch nicht zwangsläufig unzulässig. Zunehmend jedoch kritisieren deutsche Gerichte die Tätigkeit von sog. „Massenabmahnern“. Bereits eine ganze Reihe von Gerichten hat sich inzwischen mit Massenabmahnungen befasst und teilweise divergierende Entscheidungen gefällt.

V. Sind bei einer anwaltlichen Abmahnung die Kosten angemessen?

Die Anwaltskosten in Deutschland bemessen sich nach dem jeweiligen Streitwert (sog. Gebührenstreitwert). Abmahnende Rechtsanwälte versuchen teilweise diesen Streitwert besonders hoch anzusetzen. Dies ist nicht zulässig und muss dann korrigiert werden. Auch deutsche Gerichte werden hinsichtlich der Höhe der Kosten zunehmend sensibler und weisen zu hoch angesetzte Forderungen ab.

VI. Schutz vor Abmahnungen: Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Abmahnung abzuwehren. Da dies unter Umständen mit erheblichen Risiken verbunden ist, ist es stets ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Falles zu beauftragen.

Es kommen folgende Reaktionsmöglichkeiten in Betracht:

  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Zurückweisung der Abmahnung, wenn keine Rechtsverletzung vorliegt und selbst aktiv zum „Gegenangriff“ übergehen.
  • Vergleichsverhandlungen führen. Diese können im Einzelfall erfolgsversprechend sein.

VII. Was wird bei Online-Shops häufig abgemahnt?

Besonders häufig werden bei Online-Shops folgende Bereiche abgemahnt:

  • Widerrufsrecht im Fernabsatz
  • Markenrechtsverletzungen
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Impressum: Insbesondere Verstoß gegen Impressumspflicht und fehlerhafte Angaben
  • Jugendschutz
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Preisangaben: Insbesondere Verstöße gegen die deutsche Preisangabenverordnung (z.B. fehlende Angaben zur Mehrwertsteuer und Versandkosten)
  • Gewährleistungsrecht im Fernabsatz

Die Checkliste ist nicht abschließend. Weitere Abmahngründe müssen in Betracht gezogen werden.

VIII. Wie kann ich Abmahnungen künftig vermeiden?

Bitte warten Sie nicht, bis „das Kind in den  Brunnen gefallen ist“, denn Abmahnungen können Sie teuer zu stehen kommen. Die Chancen zur Vermeidung von Abmahnungen sind gerade bei Online-Shops gut, wenn die Rechtsverstösse früh und richtig erkannt werden.

Als Internethändler sollten Sie sich bereits frühzeitig mit den rechtlichen Themen befassen und Ihren Online-Shop (Webshop, Ebay-Account o.ä.) entsprechend ausgestalten.

Der beste Schutz ist die Prävention: „Man soll den  Brunnen nicht erst zudecken, wenn das Kind  hineingefallen ist“