Neue Prozessordnungen für die Schweiz


Der Schweizerische Bundesrat hat am 31. März 2010 die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) sowie die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Zum gleichen Zeitpunkt wird das revidierte Lugano-Übereinkommen (LugÜ) ratifiziert werden.

Die für die gesamte Schweiz einheitlich geltende Strafprozessordnung wird die bis anhin geltenden 26 kantonalen Strafprozessordnungen sowie die Bundesstrafprozessordnung ersetzen. Künftig werden Straftaten in der gesamten Schweiz somit nach den gleichen prozessualen Regeln verfolgt und beurteilt, was der Rechtsgleichheit und der Rechtssicherheit dienlich ist.

Ebenso werden die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen durch eine gesamtschweizerische Zivilprozessordnung ersetzt. Diese knüpft inhaltlich an die in den Kantonen gewachsenen Prozessrechtstraditionen an. Die Aufhebung der Rechtszersplitterung dient der Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts und beseitigt die damit verbundene Rechtsunsicherheit.

Mit dem revidierten Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen wird der räumliche Geltungsbereich auf die neuen EU-Staaten ausgeweitet. Es sieht nunmehr ein effizienteres Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen vor und wurde mit Bestimmungen versehen, die den Entwicklungen im elektronischen Geschäftsverkehr Rechnung tragen. Mit der Revision des Abkommens wird die Rechtssicherheit massgeblich verbessert.  Dies kommt dem Handel  und den Konsumenten zugute.