OLG Naumburg: Druckauflage eines kostenlosen Anzeigenblattes im Impressum


Die Aussage eines kostenlosen Anzeigenblattes im Impressum, über die Höhe seiner Druckauflage, die für erreichbare Haushalte im Verbreitungsgebiet erscheine, sowie die zahlenmäßige Zuordnung zu zwei Regionen, sei nach deutschem Recht nicht irreführend. Es werde damit nicht die (unrichtige) Vorstellung einer flächendeckenden Verteilung an sämtliche Haushalte zu 100% der Druckauflage erweckt. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg (OLG).

Quelle: OLG Naumburg, Urt. v. 23.04.2010, 10 U 54/09; vorgehend LG Magdeburg, Urt. v. 23.09.2009, 36 O 159/09.