Deutsch-schweizerisches Doppelbesteuerungsabkommen


Der Entwurf eines Revisionsprotokolls zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für den Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen wurde paraphiert. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein schweizer Amtskollegen, Bundesrat Dr. Hans Rudolf Merz, legten den ausgehandelten Vertragstext für das DBA nun vorläufig fest.  Damit soll das bereits bestehende DBA zwischen der Schweiz und Deutschland geändert werden. Im Zentrum des Entwurfs stand die Verwendung gekaufter Bankkundendaten durch die deutschen Finanzbehörden.

Zentrales Element der Revision des DBA ist die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard. Mit dem geplanten Revisionsprotokoll solle ein Informationsaustausch in Steuersachen entsprechend dem OECD-Standard für Transparenz und effektiven Auskunftsaustausch entsprechend Artikel 26 des OECD-Musterabkommens für Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart werden. Ferner sind einige weitere Regelungen enthalten. Weitere Einzelheiten können, wie international üblich, erst nach einer Unterzeichnung mitgeteilt werden. Das Abkommen soll aber vor allem die Steuerhinterziehung eindämmen. Die Neuregelungen sollen jedoch nicht für Altfälle gelten.  Die Paraphierung markiert den förmlichen Abschluss der Verhandlungen durch einen gemeinsamen Entwurftext. Die Vereinbarung ist aber erst gültig, wenn sie ratifiziert wurde.

Bilaterale Arbeitsgruppe zur Klärung offener Finanz- und Steuerfragen

Zur weiteren konstruktiven Klärung der deutsch-schweizerischen Finanz- und Steuerprobleme wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt unter Federführung der beiden Staatsekretäre Dr. Michael Ambühl und Dr. Hans Bernhard Beus. Das Gremium soll sich u.a. mit flankierenden Massnahmen im Hinblick auf die Unterzeichnung des Revisionsprotokolls zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen beschäftigen, einschließlich Fragen zum Umgang mit dem Kauf von Bankdaten und eine umfassende Information der Schweiz darüber.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe sollen darüber hinaus insbesondere folgende Themen behandelt werden:

Möglichkeiten der Herbeiführung einer Besteuerung von nicht versteuerten Vermögenswerten, die von in Deutschland ansässigen Personen bei Finanzinstituten in der Schweiz angelegt sind.

Sicherstellung einer Besteuerung mit Abgeltungscharakter der laufenden Kapitaleinkünfte aus Vermögenswerten, die von in Deutschland ansässigen Personen bei Finanzinstituten in der Schweiz angelegt sind, sowie von Übertragungen solcher Vermögenswerte insbesondere durch Erbschaft oder Schenkung.

Prüfung eines erweiterten Marktzugangs für Schweizer Banken in Deutschland, gestützt auf die von den zuständigen Aufsichtsbehörden erarbeiteten Lösungsvorschläge.

Steuersünder-CD

Mit Blick auf die gekauften Bankdaten hat Deutschland zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz auf Basis von gekauften Bankdaten keine Amtshilfe leistet.

Quelle: Pressemitteilungen des Bundesministerium der Finanzen und des Eidgenössischen Finanzdepartement.